1. Vorbereitungen
Wir freuen uns, dass Sie kirchlich heiraten wollen. Um mit uns in Kontakt zu treten, können Sie sich auch telefonisch an das Pfarrbüro Hüttersdorf wenden oder nutzen Sie bitte das Formular auf dieser Seite. Ein Mitglied des Pfarrbüro-Teams wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um erste organisatorische Details zu klären.
Damit die Hochzeit auch am gewünschten Termin stattfinden kann, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf. Dann kann der trauende Geistliche sich den Termin freihalten und auch die Kirche für die Trauung vorgemerkt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Trauung an einem Vormittag als Uhrzeit nur 10:30 Uhr und am Nachmittag als Uhrzeit nur 14:30 Uhr möglich ist. Trauungen sind des Weiteren nur an Werktagen möglich.
Um in einer katholischen Kirche heiraten zu können, muss zumindest ein Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche sein.
2. Persönliche Anmeldung
Nach dieser ersten Kontaktaufnahme bitten wir Sie zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung im Pfarrbüro vorbeizukommen. Hier können dann viele Details im Umfeld der Trauung geklärt sowie der Terminwunsch vorgemerkt werden.
3. Ehevorbereitungsprotokoll
Als nächstes wird dann der Priester oder Diakon, von dem die Trauung durchgeführt wird, mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren, da vor der kirchlichen Trauung ein sogenanntes Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen werden muss. Das erfolgt ganz unkompliziert bei uns im Pfarramt. Im Zuge dieses Protokolls werden zum Beispiel die wesentlichen Personendaten aufgenommen und Fragen des kirchlichen Eheverständnisses besprochen. Gemeinsam wird dann auch die Gestaltung der Trauungsfeier festgelegt.
Katholische Kirchenmitglieder bringen zum Ehevorbereitungsprotokoll bitte einen neu ausgestellten Taufschein mit. Dieser enthält den Nachweis des Ledigenstandes. Den Taufschein erhalten Sie von dem Pfarramt, in dem Sie getauft worden sind. Von Kirchenmitgliedern, die nicht der katholischen Kirche angehören, werden die Taufdaten benötigt. Nichtkatholische Kirchenmitglieder legen ebenso wie Nichtgetaufte eine schriftliche eidesstattliche Erklärung über Ihren Ledigenstand ab. Sind die Ehepartner bereits standesamtlich verheiratet, bringen Sie bitte zum Trauungsgespräch eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde mit.
Erst nach der Aufnahme des Ehevorbereitungsprotokolls kann der Terminwunsch reserviert werden.
4. Ökumenische Trauungen
Bei gemischtkonfessionellen Ehepartnern besteht auch die Möglichkeit, eine ökumenische Trauung zu feiern, an der ein nichtkatholischer Geistlicher teilnimmt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Ehepartner der katholischen und der andere einer anderen christlichen Kirche angehört.
Bei ökumenischen Trauungen können sich die Ehepartner entscheiden, ob sie in einer katholischen Kirche nach katholischem Ritus oder aber in einer evangelischen Kirche nach evangelischem Ritus getraut werden wollen. Je nachdem wird entweder der katholische oder der evangelische Geistliche das Eheversprechen entgegennehmen. Der andere Geistliche hält dann in der Regel die Predigt.
Auch bei einer ökumenischen Eheschließung ist es notwendig, dass zuvor das Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen wird. Ist eine nichtkatholische, also zum Beispiel evangelische Eheschließung beabsichtigt, wird dazu ein bischöflicher Dispenz benötigt. Dieser wird vom Pfarrer nach Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls beantragt.
War einer der Ehepartner zuvor bereits verheiratet, muss die Nichtigkeit der ersten Ehe durch die zuständige kirchliche Stelle festgestellt werden. Erst danach ist eine kirchliche Eheschließung möglich. Im Gegensatz zur katholischen Kirche versteht die evangelische Kirche die kirchliche Trauung nicht als Sakrament, sondern segnet im Rahmen des Traugottesdienstes die standesamtlich geschlossene Ehe.
5. Urkunde
Im Anschluss an den Traugottesdienst wird die Urkunde bzw. das Stammbuch mit allen aktualisierten Eintragungen erstellt. Dieses können Sie nach dem alle Eintragungen erfolgt sind im Pfarrbüro abholen.