- Wortgottesdienst mit Würdigung der Person des/der Verstorbenen
- Verabschiedung am Grab
- Beisetzung des Sarges oder der Urne
- Mögliche Termine:
- Montag – Freitag: 10.30 Uhr oder 14.30 Uhr nach Absprache
- Samstag: 10.30 Uhr nur nach Verfügbarkeit
- (nicht an Sonn- und Feiertagen)
- auf Wunsch: späteres Sterbeamt in einer bereits geplanten Werktagsmesse, Vorabendmesse oder auch im sonntäglichen Hochamt
- Nach Absprache kann eine Verabschiedung auch dann stattfinden, wenn die Beisetzung zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb des örtlichen Friedhofs stattfindet (z.B. im Friedwald, bei einer Seebestattung, …). Dies gilt auch für den Wunsch eines späteren Sterbeamtes in einer bereits geplanten Werktagsmesse, Vorabendmesse oder auch im sonntäglichen Hochamt.
Die Würde des Menschen geht über den Tod hinaus. Deshalb hat jeder Mensch das Recht auf eine würdevolle Bestattung. Die Kirche bekundet ihre Solidarität mit den Verstorbenen und bietet einen Schatz an Riten im Umgang mit den Toten und ihren Hinterbliebenen. Durch Gebet und Gottesdienst erhält die kirchliche Begräbnisfeier ihr christliches Profil.
Wenn ein Angehöriger stirbt, dann ist es für uns Seelsorgerinnen und Seelsorger ein großes Anliegen, mit den Angehörigen ein Gespräch zu führen.